Häufig gestellte Fragen
AVGS-Gutschein beantragen: Fragen & Antworten zum kostenlosen Jobcoaching
Wer bezahlt ein Jobcoaching? Wie beantrage ich einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – verständlich und auf den Punkt.
Grundlagen: AVGS & Kosten
Was ist ein AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter nach § 45 SGB III. Mit dem Gutschein können Arbeitsuchende an einer zertifizierten Maßnahme teilnehmen – zum Beispiel an einem Einzelcoaching zur beruflichen Orientierung, Bewerbung und Integration in den Arbeitsmarkt. Die Kosten übernimmt die ausstellende Stelle.
Wer bezahlt ein Jobcoaching?
Mit einem AVGS-Gutschein bezahlt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter das Jobcoaching vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zertifizierten Träger und der ausstellenden Stelle. Ohne Gutschein kann ein Jobcoaching auch privat oder – bei Fachkräften – durch den Arbeitgeber finanziert werden.
Was kostet ein AVGS-gefördertes Jobcoaching für mich?
Für Sie als Teilnehmende entstehen keine Kosten. Das kostenlose Jobcoaching mit AVGS wird zu 100 % gefördert – Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch einen Eigenanteil zahlen.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS-Gutschein?
Einen AVGS-Gutschein können Menschen erhalten, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind – also z. B. Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld. Ob ein Gutschein für ein Coaching ausgestellt wird, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft im Rahmen ihres Ermessens, abhängig davon, ob das Coaching Ihre berufliche Eingliederung unterstützt.
Antrag: So bekommen Sie Ihren Gutschein
Wie beantrage ich einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit?
Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler direkt an – im Beratungsgespräch, telefonisch oder schriftlich über das Online-Postfach der Agentur für Arbeit. Erklären Sie, warum Sie ein Jobcoaching benötigen und welches Ziel Sie verfolgen. Hilfreich ist es, wenn Sie bereits einen konkreten Coach bzw. Träger und die Maßnahme benennen können. Gerne stelle ich Ihnen dafür vorab Informationsmaterial zu meinem Coaching zur Verfügung.
Kann ich einen AVGS-Gutschein auch beim Jobcenter beantragen (Bürgergeld)?
Ja. Auch Menschen im Bürgergeld-Bezug können einen AVGS-Gutschein erhalten. Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre persönliche Ansprechperson bzw. Integrationsfachkraft im Jobcenter. Der Ablauf ist vergleichbar mit dem bei der Agentur für Arbeit.
Welche Argumente helfen im Gespräch mit der Arbeitsvermittlung?
Überzeugend sind konkrete Gründe: z. B. eine ausländische Qualifikation, die anerkannt oder passend positioniert werden muss, fehlende Erfahrung mit dem deutschen Bewerbungsverfahren, Unsicherheit im Vorstellungsgespräch, ein beruflicher Neustart oder bisher erfolglose Bewerbungen. Zeigen Sie, dass Sie motiviert sind und mit dem Coaching ein klares Ziel verfolgen – die Aufnahme einer Beschäftigung.
Wie lange ist ein AVGS-Gutschein gültig?
Jeder Gutschein ist befristet. Das genaue Gültigkeitsdatum, den Umfang und das Maßnahmeziel finden Sie direkt auf Ihrem Gutschein. Lösen Sie ihn daher möglichst zeitnah bei einem zertifizierten Träger ein – ich unterstütze Sie gerne beim schnellen Start.
Was tun, wenn mein Antrag auf einen AVGS-Gutschein abgelehnt wurde?
Fragen Sie nach den Gründen und besprechen Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich wäre. Oft hilft es, den Bedarf noch konkreter zu begründen. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.
Coaching: Ablauf & Besonderheiten
Kann ich meinen Jobcoach mit AVGS-Gutschein selbst auswählen?
Ja. Sie können den Gutschein bei einem zertifizierten Träger Ihrer Wahl einlösen, dessen Maßnahme zum Ziel auf Ihrem Gutschein passt. Sprechen Sie mich gerne an – ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob mein Coaching zu Ihrem Gutschein passt.
Was passiert nach der Bewilligung des AVGS-Gutscheins?
Sie melden sich mit Ihrem Gutschein bei mir. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und Ihre Ausgangssituation. Danach startet das Coaching – strukturiert in klaren Schritten: von der Standortbestimmung über Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen bis zum Vorstellungsgespräch und der Arbeitsaufnahme.
Gibt es AVGS-Coaching für Menschen mit Migrationshintergrund – auch auf Russisch oder Englisch?
Ja. Mein Schwerpunkt ist das Jobcoaching für Menschen mit Migrationshintergrund und internationale Fachkräfte. Das Coaching ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich – so können wir auch komplexe Themen wie die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sicher besprechen.
Ist ein AVGS-Jobcoaching auch online möglich?
Ja. Neben Terminen vor Ort in Bamberg und Schweinfurt biete ich das Jobcoaching auch online an – deutschlandweit, flexibel und ohne Anfahrtswege.
Wo finde ich ein AVGS-Jobcoaching in Bamberg oder Schweinfurt?
Ich biete AVGS-förderbares Jobcoaching in Bamberg und Schweinfurt sowie online an. Nehmen Sie einfach Kontakt auf – per Formular, E-Mail oder Telefon. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Checkliste: In 6 Schritten zum AVGS-Gutschein
Für Ihr Gespräch mit der Arbeitsvermittlung erhalten Sie von mir auf Wunsch Informationsmaterial zu meinem Coaching – mit allen Angaben, die Ihre Vermittlungsfachkraft benötigt.
- 01Arbeitsuchend bzw. arbeitslos bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter melden
- 02Coaching-Bedarf und Ziel notieren (z. B. Anerkennung, Bewerbung, Vorstellungsgespräch)
- 03Informationsmaterial zum Coaching bei mir anfordern
- 04Gutschein bei der Vermittlungsfachkraft ansprechen – persönlich, telefonisch oder online
- 05Gültigkeit und Maßnahmeziel auf dem Gutschein prüfen
- 06Gutschein bei mir einlösen und kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Ihre Frage war nicht dabei?
Ich berate Sie gerne persönlich rund um den AVGS-Gutschein und Ihr Jobcoaching – auf Deutsch, Russisch oder Englisch.
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